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Bildungsurlaub
(Arbeitnehmerweiterbildung - AWBG)
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Nach
den neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
NRW (AWBG) vom Mai 2000 haben alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
soweit sie schwerpunktmäßig
in NRW beschäftigt sind, Anspruch
auf fünf Tage bezahlte Weiterbildung.
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Die
Weiterbildung muß im Bereich
der beruflichen oder politischen Weiterbildung
liegen, von einer anerkannten Weiterbildungs-einrichtung
durchgeführt werden und die Bildungsmaßnahme
muß für alle zugängig
sein. |
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Verfahrensweg:
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Unterlagen
über die Bildungsveranstaltung
beim Veranstalter anfordern
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| a. |
Seminarprogramm
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| b. |
Nachweis
über die Anerkennung
der Bildungsveranstaltung
als Arbeitnehmerweiterbildung
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| Antrag
auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
stellen |
| a. |
Mindestens
sechs Wochen vor Beginn der
Bildungsmaßnahme
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| b. |
Nach
der Veranstaltung Teilnahme
nachweisen |
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| Weitere
Informationen unter: www.bildungsurlaub.de
[Startseite] |