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Bildungsurlaub (Arbeitnehmerweiterbildung - AWBG)

Nach den neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWBG) vom Mai 2000 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie schwerpunktmäßig in NRW beschäftigt sind, Anspruch auf fünf Tage bezahlte Weiterbildung.

Die Weiterbildung muß im Bereich der beruflichen oder politischen Weiterbildung liegen, von einer anerkannten Weiterbildungs-einrichtung durchgeführt werden und die Bildungsmaßnahme muß für alle zugängig sein.

Verfahrensweg:

Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beim Veranstalter anfordern

a. Seminarprogramm
b.

Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung als Arbeitnehmerweiterbildung

Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber stellen
a.

Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme

b. Nach der Veranstaltung Teilnahme nachweisen
Weitere Informationen unter: www.bildungsurlaub.de [Startseite]
 
 
 
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